Im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen sind die Untersuchungen für Kinder (U1-U9) und Jugendliche (J1) enthalten. Früherkennungsmaßnahmen und regelmäßige Untersuchungen für Kinder ab dem Säuglingsalter zählen zu den Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen und werden von diesen komplett übernommen.
Die Säugling- und Kinderuntersuchungen sollen sicherstellen, dass Erkrankungen und Defekte möglichst frühzeitig erkannt und entsprechende Therapien eingeleitet werden können. Diese Vorsorgeuntersuchungen (U1-U9) führt am besten ein erfahrener Kinderarzt durch.
Zur J1 Untersuchung der 12-14 jährigen Jugendlichen durch den Arzt gehören die Befragung zum Gesundheitszustand, zu Vorerkrankungen und zu den Lebensumständen sowie die körperliche Untersuchung, die Kontrolle der Impfungen und die Beratung zu Fragen der körperlichen, seelischen und sozialen Entwicklung.
Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte empfiehlt zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen, die U1O, U11 und die J2 für Kinder und Jugendliche. Diese Untersuchungskosten werden von manchen, aber nicht von allen gesetzlichen Krankenkassen erstattet.
Wird eine der empfohlenen, zusätzlichen Vorsorgeuntersuchungen gewünscht, sollte der Leistungsumfang und die Kostenfrage vorab mit der jeweiligen Krankenkasse geklärt werden.
Das Praxisteam berät Sie dazu gerne.